Dachausbauten in NRW 

Informationen aus dem Baurecht


Wie groß dürfen Dachgauben sein?

Dachgauben und Dachaufbauten zur Wohnraumerweiterung spielen als untergeordnete Bauteile eine wichtige Rolle bei der Betrachtung der Abstandsflächen. Dachgauben bleiben -wenn sie Bestandteil des Daches sind- bei der Berechnung der Abstandsfläche außer Betracht, sofern sie gemäß BauO NRW 2018 § 6 die Voraussetzungen erfüllen, dass deren Gesamtlänge je Dachfläche weniger als die Hälfte der darunter liegenden Gebäudewand beträgt. Gemäß BauO NRW 2018 § 32 sind Dachgauben so anzuordnen, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden kann. Von der Außenfläche von Brandwänden und von der Mittellinie gemeinsamer Brandwände müssen Dachgauben mindestens 1,25 Meter entfernt sein wenn sie nicht durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind.


Rettungsfenster im Dachgeschoss nachweisen

Bei nachträglichen Dachausbau gilt es den zweiten Rettungsweg nachzuweisen. Gemäß  

BauO NRW 2018 § 33 müssen für die Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum (z.B. Wohnungen) in jedem Geschoss mind. zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein. Als Rettungsfenster können stehende Fenstertypen, aber auch liegende Fenster (Dachflächenfenster) dienen. Gemäß  

BauO NRW 2018 § 37 müssen Fenster, die als Rettungswege nach § 33 Absatz 2 Satz 2 dienen, im Lichten mindestens 0,90 m x 1,20 m groß und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. Liegen diese Fenster in Dachschrägen oder Dachaufbauten, so darf ihre Unterkante oder ein davorliegender Auftritt von der Traufkante horizontal gemessen nicht mehr als 1 m entfernt sein. Der Abstand kann in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle vergrößert werden. Von diesen Fenstern müssen sich Menschen zu öffentlichen Verkehrsflächen oder zu Flächen für Einsatzkräfte der Gefahrenabwehr bemerkbar machen können.

Herstellung von Stellplätzen beim Ausbau von Dachgeschossen

Gemäß BauO NRW 2018 § 48 können die Gemeinden unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse, den vollständigen oder teilweisen Verzicht auf die Herstellung von notwendigen Garagen oder Stellplätzen festlegen, soweit der Stellplatzbedarf durch den nachträglichen Ausbau vom Dachgeschoss entsteht. 

 

Bauvorlagen für den Antrag auf Baugenehmigung beim Dachausbau zu Wohnzwecken

Die erforderlichen Bauvorlagen für das Antragsverfahren “Dachausbau zu Wohnzwecken” sind in dreifacher Ausführung vollständig gemäß BauPrüfVO NRW bei der zuständigen Baubehörde einzureichen. Hier eine Auflistung der Unterlagen die beim Bauantrag in der Regel gefordert werden:

  • Bauantragsformular
  • Baubeschreibungsformular
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte
  • Lageplan M 1:500 oder M 1:250
  • Deutsche Grundkarte M 1:5000
  • Bauzeichnungen M 1:100
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Herstellungskosten
  • Stellplatznachweis
  • Bauvorlageberechtigung (Architekt)
  • Bautechnische Nachweise (Standsicherheit, Feuchte-/Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz)


Dachgeschoss umbauen - Bauphysikalische Anforderungen bei der Umnutzung zu Wohnraum


An zu Wohnzwecken ausgebaute Dachgeschosse werden werden hohe bauphysikalische Anforderungen gestellt. Der Fokus richtet sich vor allem auf den Brandschutz. Die materiellen und räumlichen Anforderungen an das Dachgeschoss werden durch die Einordnung in unterschiedliche Gebäudeklassen bestimmt. An einen Dachausbau im Einfamilienhaus werden vollkommen andere Anforderungen gestellt als an eine Wohnnutzung im Dachgeschoss der Gebäudeklasse 5. Wichtig in diesem Zusammenhang sind die Rettungswege und die Erschließungsräume für die Dachwohnungen.